AGBAllgemeine Geschäftsbedingungen der Luminaris AG, mit Sitz in Büron LU Version 3, Dezember 2023
- Allgemeines
Jegliche von der Luminaris AG (nachfolgend LUMINARIS) durchgeführten Verkäufe, Lieferungen und Projekte unterliegen den nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Annahme und Aufbewahrung der von LUMINARIS gelieferten Produkte durch den Käufer gelten als Anerkennung der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers finden keine Anwendung. Sollte sich eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen als ganz oder teilweise unwirksam erweisen, bleibt der Rest des Vertrages davon unberührt. - Offerten und Vertragsabschluss
Verträge über einzelne Produkte, Entwicklungen und Lieferungen gelten als rechtsgültig abgeschlossen, sobald LUMINARIS dem Käufer die entsprechende Auftragsbestätigung zugestellt hat, spätestens jedoch zum Zeitpunkt, an dem LUMINARIS eine Bestellung des Verkäufers auftragskonform erfüllt. An allen Abbildungen, Kalkulationen, technischen Beschreibungen sowie anderen Unterlagen behalten wir uns unsere Eigentums-, Urheber- sowie sonstigen Schutzrechte vor. Der Käufer darf diese Unterlagen nur mit unserer schriftlichen Einwilligung an Dritte weitergeben, unabhängig davon, ob wir diese als vertraulich oder rechtlich geschützt gekennzeichnet haben. - Umfang der Lieferung
Für den Umfang und die Ausführung eines Produkts, einer Lieferung oder Leistung ist die Auftragsbestätigung massgebend. Material oder Leistungen, die darin nicht aufgeführt sind, können dem Käufer zusätzlich in Rechnung gestellt werden. - Technische Unterlagen
4.1 Angaben und andere technische Daten, die in den Katalogen oder Werbedokumenten in irgendeiner Form gemacht werden, haben lediglich informativen Charakter und sind für LUMINARIS unverbindlich. Wird ein Produkt irrtümlicherweise falsch beschrieben, kann LUMINARIS aus diesem Grund nicht verantwortlich gemacht werden.
4.2 Technische Unterlagen wie Zeichnungen, Beschreibungen, Abbildungen und dergleichen sind nur verbindlich, sofern sie in der Auftragsbestätigung zum Vertragsbestandteil erklärt werden. LUMINARIS behält sich vor, notwendig scheinende Änderungen jederzeit vornehmen zu können. - Vorschriften im Bestimmungsland
5.1 Die Lieferungen der LUMINARIS erfolgen, sofern anwendbar, in konformer Ausführung. Sind bei der Ausführung der Lieferung oder beim Betrieb abweichende oder zusätzliche gesetzliche, behördliche oder andere Vorschriften und Normen im Bestimmungsland zu beachten, hat der Käufer LUMINARIS spätestens mit der Bestellung darauf aufmerksam zu machen.
5.2 Zugleich hat der Käufer LUMINARIS auf Vorschriften und Normen bezüglich Krankheit und Unfallverhütung am Ort des vorgesehenen Gebrauchs des Lieferungsgegenstandes hinzuweisen. Unterlässt der Käufer diese Hinweise, kann er keinerlei Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche geltend machen. - Preise
Grundsätzlich gelten die vereinbarten oder bereits festgelegten Preise. Sofern keine speziellen Abmachungen getroffen wurden, verstehen sich alle Preise der LUMINARIS ab Werk und netto. Bei Neukunden wird die Ware gegen Vorauskasse oder Nachnahme geliefert. Wo nichts anderes vereinbart wurde, gilt die landesübliche Währung des Käufers. Sämtliche Nebenkosten wie Mehrwertsteuer, Bewilligungen, Beurkundungen usw. gehen zu Lasten des Käufers. - Zahlungsbedingungen
Sofern keine Zahlungsbedingungen vereinbart sind, sind die Zahlungen vom Käufer innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Lieferung netto am Domizil der LUMINARIS zu entrichten. Sämtliche allfälligen Gebühren gehen zu Lasten des Käufers. - Eigentumsvorbehalt
Die LUMINARIS bleibt Eigentümerin der gesamten Lieferungen, bis sie die Zahlungen gemäss Vertrag vollständig erhalten hat. LUMINARIS ist berechtigt, entsprechende Eintragungen im Eigentumsvorbehaltsregister vorzunehmen. - Lieferfrist und Lieferverzug
Die von LUMINARIS mitgeteilten Lieferfristen sind unverbindlich. LUMINARIS teilt die genannten Fristen in gutem Glauben, aber ohne Gewährleistung mit. Dies gilt für Lieferverzögerungen, die sich beispielsweise aufgrund eines Warenbeschaffungsproblems beim Lieferanten, Transportproblemen oder höherer Gewalt ergeben. - Mängelanzeige
10.1 Gemäss den gesetzlichen Regelungen ist der Käufer bei der Lieferung oder Warenabnahme verpflichtet, sofort zu kontrollieren, ob die von LUMINARIS gelieferten Produkte dem Vertrag entsprechen. Der Käufer muss LUMINARIS die eventuell festgestellten Schäden, Mängel und Reklamationen sofort – spätestens jedoch 10 Tage nach Lieferung – melden. Unterlässt er eine Meldung innerhalb dieser Frist, gelten die Lieferungen und Leistungen als genehmigt. Verborgene Mängel müssen unverzüglich nach ihrer Entdeckung LUMINARIS schriftlich mitgeteilt werden, spätestens nach Ablauf der Garantiefrist gemäss Artikel 11 der AGB.
10.2 Beanstandungen können in keinem Fall nach Beendigung der Lebensdauer des Produkts vorgebracht werden. 10.3 Erweist sich die Lieferung bei der Prüfung oder bei der Abnahme als nicht vertragsgemäss, so hat LUMINARIS die Mängel gemäss der nachstehenden Bestimmung zu beheben, und der Käufer hat ihr hierzu die Gelegenheit zu geben. Nach der Mängelbehebung findet auf Begehre - Gewährleistung und Haftung für Mängel
11.1 Bei fehlender abweichender Vereinbarung beträgt die Gewährleistung der Lieferungen des Verkäufers 3 Monate ab Lieferdatum.
11.2 Die Gewährleistung ist auf Ersatz oder Reparatur beschränkt, je nach Wahl von LUMINARIS. Für Pannen, die auf normalen Verschleiss zurückzuführen sind, wird keine Gewährleistung gewährt. Bei Abänderungs- oder Reparaturarbeiten, welche ohne schriftliche Genehmigung der LUMINARIS durchgeführt werden sowie bei Verletzung der vorliegenden Verkaufsbedingungen, ist jegliche Gewährleistung ausgeschlossen. Der Käufer kann seine Gewährleistung nur gegen Vorzeigung der Originalrechnung und des Original-Lieferscheins geltend machen.
11.3 Die Gewährleistung deckt die Schäden, welche auf einen Unfall, auf eine fehlerhafte Benützung oder auf eine nicht konforme Konfiguration des Käufers zurückzuführen sind, nicht.
11.4 Die Haftung von LUMINARIS beschränkt sich auf die Qualität der Produkte gemäss Standardspezifikationen. Eine Gewähr für die Eignung der Produkte für den vom Käufer beabsichtigten Verwendungszweck kann nicht übernommen werden. Gebrauchsanweisungen, Empfehlungen sowie Vorschläge unseres anwendungstechnischen Beratungsdienstes werden nach bestem Wissen aufgrund der Erfahrungen in der Praxis abgegebenen. Sie sind jedoch unverbindlich und befreien den Käufer nicht von eigenen Versuchen und Prüfungen. Eine Haftung für Schäden kann daraus nicht hergeleitet werden. - Ausschluss weiterer Haftungen von LUMINARIS
Alle Fälle von Vertragsverletzungen und deren Rechtsfolgen sowie sämtliche Ansprüche des Käufers, unabhängig von ihrem Rechtsgrund, sind in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abschließend geregelt. Insbesondere sind alle nicht ausdrücklich genannten Ansprüche auf Schadenersatz, Minderung, Aufhebung des Vertrags oder Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen. In keinem Fall bestehen Ansprüche des Käufers auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, wie insbesondere Schäden durch Produktionsausfall, Nutzungsverluste, Verlust von Aufträgen, entgangener Gewinn sowie andere mittelbare oder unmittelbare Schäden. Soweit gesetzlich zulässig, ist unsere Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, auf den Rechnungswert unserer an dem schadenstiftenden Ereignis unmittelbar beteiligten Warenmenge begrenzt. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit der LUMINARIS, jedoch gilt er auch für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit von Hilfspersonen. - Schadloshaltung für Schadenersatzansprüche Dritter
13.1 Wenn LUMINARIS von einem Dritten für Schäden in Haftung genommen wird, hat der Käufer LUMINARIS zu entschädigen, zu verteidigen und schadlos zu halten. Macht ein Dritter Schadenersatzansprüche im Zusammenhang mit von LUMINARIS gelieferter Ware gegen eine der Parteien geltend, so hat diese Partei die andere Partei hiervon unverzüglich und schriftlich in Kenntnis zu setzen.
13.2 Die Parteien verpflichten sich, sich an Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren zu beteiligen, die von Dritten zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen eingeleitet wurden, soweit dies zur Abwehr solcher Ansprüche notwendig ist. Die Parteien sind zur gegenseitigen Unterstützung in solchen Fällen verpflichtet. - Änderung und Auslegung
Alle Änderungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen werden auf Deutsch ausgefertigt. Bei der Auslegung der allgemeinen Geschäftsbedingungen ist diese Fassung maßgebend.